
Nach Tarsdorf (7 km)
Nach Ostermiething (8.6 km)
ACHTUNG: Bei den Wegabschnitten durch den Weilhartsforst gelten folgende Nutzungsbedingungen:
- Es darf nur der gekennzeichnete Weg benutzt werden.
- Die Benützung ist nur für Pilger erlaubt, die entlang dieses Weges zu Fuß wandern.
- Der Weg darf in der Ziet eine Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang wegen der Beunruhigung des Wildes nicht begangen werden.
- Bei betrieblichen, sowie forstlichen Tätigkeiten entlang des Weges kann es zu zeitweisen Wegsperrungen kommen. Folgen Sie den in den Karten vermerkten Umleitungen.
Diese Wegabschnitte sind durch entsprechende Tafeln gekennzeichnet.
Pilgerstempel und Pilgerässe sind am Gemeindeamt während der Öffnungszeiten, in den Gasthäusern Habl und Hofbauer, sowie im Jägerstätterhaus erhältlich.
